Sponsoren – Bandenwerbung

Sponsoring oder Spende?
Was ist sinnvoller für die Bandenwerbung?

1. Sponsoring durch Bandenwerbung im Tischtennis

Beim Sponsoring durch Bandenwerbung im Tischtennis wird einem Unternehmen die Möglichkeit geboten, seine Werbebotschaft auf den Banden, die das Spielfeld begrenzen, zu platzieren. Dies ist eine gängige Praxis im Breitensport sowie im Profisport, um Einnahmen für den Verein zu generieren.

Vorteile von Bandenwerbung:

  • Hohe Sichtbarkeit: Bandenwerbung ist während Spielen und Turnieren prominent sichtbar – sowohl für Zuschauer vor Ort als auch bei Livestreams oder TV-Übertragungen.
  • Zielgruppenspezifisch: Werbepartner erreichen direkt die Zielgruppe des Vereins (Mitglieder, Zuschauer und Fans).
  • Regionale Reichweite: Besonders für lokale Unternehmen ist Bandenwerbung eine effektive Möglichkeit, in ihrer Region präsent zu sein.

Vertragsgestaltung

  • Werbevereinbarung: Die Bedingungen, wie z. B. Laufzeit, Größe und Platzierung der Werbung sowie Vergütung, werden in einem Sponsoringvertrag festgelegt.
  • Rechte und Pflichten: Der Verein verpflichtet sich, die Werbung ordnungsgemäß anzubringen, während der Sponsor die finanzielle Unterstützung leistet.

2. Gemeinnützigkeit und Spenden für Tischtennisvereine

Viele Tischtennisvereine sind als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, sie verfolgen Zwecke, die der Allgemeinheit dienen, z. B. die Förderung des Sports.

Vorteile der Gemeinnützigkeit

  • Steuerliche Vorteile: Spenden an den gemeinnützigen Verein sind steuerlich absetzbar.
  • Spendenbescheinigungen: Der Verein kann Spendern Zuwendungsbestätigungen (Spendenqu
  • Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer für den Verein, solange die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden.

Unterscheidung: Sponsoring vs. Spende

  • Sponsoring ist eine Leistung gegen Gegenleistung (z. B. Bandenwerbung). Der Sponsor darf die Zahlungen als Betriebsausgaben absetzen und erhält keine Spendenbescheinigung.
  • Spenden sind freiwillige Zuwendungen ohne konkrete Gegenleistung. Hierfür gibt es eine Spendenbescheinigung, und sie können als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Hinweis: Wenn die Werbemaßnahme (z. B. Bandenwerbung) zu werblich oder gewinnorientiert wirkt, könnte das Finanzamt diese als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einstufen. Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind ab einem Freibetrag von 45.000 € jährlich körperschaftsteuerpflichtig. Es ist daher wichtig, die Abgrenzung zwischen gemeinnützigen und wirtschaftlichen Aktivitäten klar zu regeln.

Fazit:

  • Bandenwerbung ist ein effektives Mittel zur Finanzierung des Vereins, jedoch eher Sponsoring als eine Spende.
  • Um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, sollten Einnahmen aus Sponsoring klar dokumentiert und zweckgebunden verwendet werden.
  • Für steuerrechtliche Fragen ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.

Bandenwerbung


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Bandenwerbung
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Einige Sponsoren werden mit einem Song gewürdigt.

Firma Pooldoktor:


Alhartinger Wirtshaus:

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