„EU friert Vermögen ein – wegen Meinung?“

Datum: 18. Dezember 2025 – Autor: Manus AI

Ein kürzlich veröffentlichtes YouTube-Video des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen sorgt für Aufsehen. Unter dem Titel „EU friert Vermögen ein – wegen Meinung?“ warnt Maaßen vor einem neuen EU-Sanktionsmechanismus, der angeblich die Meinungsfreiheit und den Rechtsstaat in Europa untergräbt. Kern seiner Argumentation ist, dass die EU nun Bürger, auch Deutsche, für die Äußerung missliebiger Meinungen mit massiven Sanktionen wie dem Einfrieren von Vermögen belegen könne. Doch was ist dran an diesen dramatischen Behauptungen? Dieser Beitrag unterzieht die Thesen einer kritischen Faktenprüfung.


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Maaßens Vorwürfe im Detail


In seinem Video auf dem Kanal „Für die Meinungsfreiheit!“ zeichnet Hans-Georg Maaßen ein düsteres Bild. Er behauptet, die EU habe ein System geschaffen, um Kritiker mundtot zu machen. Seine zentralen Argumente sind:

• Sanktionen ohne Gerichtsverfahren: Vermögenssperren würden nicht von unabhängigen Gerichten, sondern von EU-Bürokraten auf Basis politischer Listen verhängt.

• Vage Begründungen: Als Grund für Sanktionen reichten Vorwürfe wie „pro-russische Propaganda“ oder „Verschwörungstheorien“ aus, was er mit George Orwells Dystopie „1984“ vergleicht.

• Kein effektiver Rechtsschutz: Betroffene hätten kaum eine Möglichkeit, sich juristisch zu wehren.

• Beispiel Jacques Baud: Als konkretes Beispiel führt er den ehemaligen Schweizer Oberst Jacques Baud an, der wegen seiner kritischen Analysen zum Ukraine-Krieg auf eine solche Sanktionsliste gesetzt worden sei.

Diese Vorwürfe wiegen schwer und berühren das Fundament liberaler Demokratien. Eine Überprüfung der Fakten ist daher unerlässlich.


Der Faktencheck: Was steckt hinter den Sanktionen?


Die Recherche bestätigt, dass Maaßens Behauptungen einen wahren Kern haben, diesen aber in einen alarmistischen und teilweise irreführenden Kontext stellen.


Das neue Sanktionsregime


Es ist korrekt, dass die Europäische Union am 15. Dezember 2025 einen bestehenden Sanktionsrahmen erweitert hat. Dieser richtet sich gegen Personen und Organisationen, die für „Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI)“ (dt. ausländische Informationsmanipulation und Einmischung) verantwortlich gemacht werden. Laut einer Pressemitteilung des Europäischen Rates zielen die Maßnahmen auf „Akteure, die pro-russische Propaganda und Verschwörungstheorien zum russischen Einmarsch in die Ukraine verbreiten“[1].

[1] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/10/06/eu-extends-sanctions-against-russia/



Der Fall Jacques Baud


Die Recherche bestätigt ebenfalls, dass der von Maaßen genannte Jacques Baud, ein ehemaliger Oberst der Schweizer Armee, auf die EU-Sanktionsliste gesetzt wurde. Die EU wirft ihm vor, als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ zu agieren und Verschwörungstheorien zu verbreiten. Die Sanktionen umfassen das Einfrieren seiner Vermögenswerte in der EU und ein Einreiseverbot.


Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit im Zwiespalt


Der entscheidende Punkt ist die Bewertung dieses Vorgehens. Maaßen stellt es als rein politisch motivierte Willkür dar. Die EU hingegen argumentiert, es sei eine notwendige Maßnahme zum Schutz vor hybriden Bedrohungen und zur Abwehr von Desinformationskampagnen, die die Sicherheit und Stabilität der EU und ihrer Partner untergraben sollen.

Die Vorgehensweise ist in der Tat rechtsstaatlich heikel. Die Sanktionen werden von einem politischen Gremium (dem Rat) auf Vorschlag des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik beschlossen. Ein vorheriges Gerichtsverfahren findet nicht statt. Betroffene können zwar gegen den Beschluss vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) klagen, doch Kommentatoren, wie in der Neuen Zürcher Zeitung, bewerten diese Möglichkeit als „praktisch inexistent“ und heben die massiven Folgen für die Betroffenen hervor.

„Dass Personen mit drastischen Sanktionen belegt werden, weil sie eine missliebige, abwegige oder empörende Meinung vertreten, würde man eher von autoritären Staaten erwarten, aber nicht von einer Gemeinschaft, die sich für westliche Werte einsetzt.“ – Neue Zürcher Zeitung, 17. Dezember 2025

Diese Kritik verdeutlicht die zentrale Problematik: Wo verläuft die Grenze zwischen der Bekämpfung gezielter Desinformation und der Einschränkung der Meinungsfreiheit? Die EU betritt hier juristisches und politisches Neuland, das intensive öffentliche und rechtliche Debatten nach sich ziehen wird.


Der Absender: Wer ist Hans-Georg Maaßen?


Für eine vollständige Einordnung des Videos ist auch der Hintergrund des Sprechers relevant. Hans-Georg Maaßen war von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er wurde nach umstrittenen Äußerungen zu den Ereignissen in Chemnitz in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Inzwischen wurde er vom selben Bundesamt, das er einst leitete, als Rechtsextremist eingestuft. Er war Gründer und Vorsitzender der „WerteUnion“, einer Partei, die sich rechts von der CDU positioniert.

Dieses Wissen ist entscheidend, um die politische Motivation hinter dem Video zu verstehen. Maaßen agiert hier nicht als neutraler Beobachter, sondern als politischer Akteur mit einer klaren Agenda, die sich gegen die aktuelle Politik der EU und der Bundesregierung richtet.



Fazit


Hans-Georg Maaßen greift in seinem Video eine reale und kontroverse Entwicklung auf: die Sanktionierung von Personen durch die EU wegen der Verbreitung von als schädlich eingestufter Information. Seine Darstellung ist jedoch stark zugespitzt und in Teilen irreführend.

• Wahr ist: Die EU hat einen Mechanismus geschaffen, der es ermöglicht, Personen ohne vorheriges Gerichtsverfahren empfindlich zu sanktionieren. Der Fall des Schweizers Jacques Baud belegt dies.

• Irreführend ist die Behauptung, dies geschehe allein wegen einer „Meinung“. Die EU begründet ihr Vorgehen mit dem Kampf gegen gezielte, destabilisierende Informationsmanipulation. Ebenso ist die Aussage, es gäbe keinerlei Rechtsschutz, eine Verkürzung, auch wenn die Hürden für Betroffene hoch sind.

Das Video ist somit weniger eine sachliche Analyse als vielmehr ein polemischer Beitrag zu einer wichtigen Debatte. Die Frage, wie eine demokratische Gesellschaft mit Desinformation umgehen soll, ohne die Meinungsfreiheit auszuhöhlen, ist von zentraler Bedeutung. Die von der EU gewählten Mittel sind zweifellos umstritten und bedürfen einer kritischen Beobachtung. Eine fundierte Auseinandersetzung erfordert jedoch mehr Nuancierung, als sie in Maaßens Video zu finden ist.


Referenzen

[1] YouTube. (2025, Dezember 17) EU friert Vermögen ein – wegen Meinung? Dieser Skandal betrifft uns alle! [Video].

[2] Rat der Europäischen Union. (2025, 15. Dezember). Russian hybrid threats: Council sanctions twelve individuals and two entities over information manipulation and cyber attacks.

[3] Fontana, K. (2025, 17. Dezember). EU-Sanktionen: Brüssel setzt einen Schweizer auf die schwarze Liste. Neue Zürcher Zeitung.

[4] OpenSanctions. (n. d.). Jacques BAUD.

[5] Rat der Europäischen Union. (2024, April 12). How the EU adopts and reviews sanctions.

[6] tagesschau.de. (2024, Januar 31). Verfassungsschutz speichert Maaßen als Rechtsextremisten.

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